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Weltkindertag
Dienstag, 20. November 2007
 

Vor 18 Jahren, am 20. November 1989 formulierten die Vereinten Nationen die Grundrechte für Kinder, die sogenannte UN-Kinderrechtskonvention. UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO fasst die 40 komplizierten Artikel der Konvention in 10 Grundrechten zusammen:

Recht auf Gleichbehandlung
Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
Recht auf Gesundheit
Recht auf Bildung und Ausbildung
Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden, sich zu versammeln
Recht auf Privatsphäre und gewaltfreie Erziehung
Recht auf Hilfe in Katastrophen und Notlagen
Recht auf Familie und elterliche Fürsorge
Recht auf Betreuung bei Behinderung
 
In vielen Ländern wird am 20. November, dem Weltkindertag an diese Rechte erinnert und für deren Einhaltung demonstriert. In Südafrika und Japan, in Deutschland und den USA gingen beispielsweise Kinder in diesem Jahr auf die Straße, um ihre Rechte einzufordern. Denn nach wie vor ist es bedrückende Wahrheit, dass die Konvention missachtet und den Kindern vorenthalten wird. Millionen Jungen und Mädchen leiden Hunger, werden verkauft, zur Kinderarbeit gezwungen, zu Soldaten gemacht, haben keine Schulbildung, kein zu Hause, sind Opfer von Gewalt und Verfolgung. Auch in Deutschland gibt es vernachlässigte und misshandelte Kinder. Es bleibt ein langes, unwegsames Stück zu gehen, denn Hilfe braucht Courage, Hartnäckigkeit, Selbstlosigkeit, Standhaftigkeit, Hinsehen statt Wegsehen, finanzielle Mittel, besondere Menschen und oftmals viel Zeit. Es bleibt der Wunsch und die Hoffnung, dass alle Kinder dieser Welt in Frieden und Liebe aufwachsen können. 
cos





Winter
Montag, 19. November 2007
 












München, Neuhausen, Hinterhof




Odenwälder Gäulchen
Samstag, 17. November 2007
 

Bei Nostalgie im Kinderzimmer heißt es „Schöne Dinge für Groß und Klein“. Wer uns kennt, der weiß, dass wir auf das „Schön“ besonderen Wert legen. Hinter dem „Schön“ steht allerdings ein Gedanke, der sich nicht allein mit äußerlicher Attraktivität zufrieden gibt. Wirklich schöne Dinge, werden an schönen Orten unter guten Bedingungen gefertigt. Sie haben zumeist einen Bezug zu dem der sie macht oder erfunden hat und sie sind nicht einzig Ergebnis eines automatisierten Fertigungsprozesses Made in  Asien oder Osteuropa, an dessen Ende ein langer Transport und dann, kurze Zeit später wahrscheinlich die Mülltonne steht.
Ein Klassiker unter den schönen Dingen, dem ein solcher Lebenszyklus erspart bleibt, ist unser Odenwälder Gäulchen. Nicht nur, weil mit großer Wahrscheinlichkeit, Schaukelpferde auf so einige Wunschzettel gemalt werden und man sie zufällig bei uns kaufen kann,  möchten wir vom Odenwälder Gäulchen erzählen.
Wir möchten davon berichten, weil wir gut finden, wie und wo es entsteht. Das Gäulchen entspringt einem kleinen Traditionsbetrieb im Odenwald. Hier lag einst das Zentrum der Holzpferdeproduktion. Um 1900 gab es ca. 23 Gäulchenhersteller und nur ein einziger ist übrig geblieben. Und dieser machte einem alten Handwerk alle Ehre.
Die in dem Familienunternehmen verwendeten Hölzer (Pappel, Kiefer oder Buche) stammen alle aus dem Naturpark Bergstrasse im Odenwald. Kopf, Rumpf und Beine werden von Hand gedrechselt, die Holzkufen über Dampf gebogen, anschließend werden die Einzelteile mit schadstofffreiem Leim zusammengeklebt. Zum Schluss werden die Gäule mit speichelfester Farbe kunstvoll bemalt. Fertig ist das Schaukeltier. Sammlerstück und Spielzeug, ein schönes Geschenk für Groß und Klein. 
Das Beste am Ende und hier dürfen wir den „Gäulschesmacher“ selbst zitieren: „Ich will die Sache exklusiv halten, wir wollen gar nicht wachsen…Wir arbeiten um zu leben und das reicht aus.“ Wie wäre die Welt, wenn alle so denken würden?
cos





Gelesenes – Nicht unglaublich und ein bisschen wahr…?
Freitag, 16. November 2007
 

In der Ausgabe des Süddeutsche Zeitung Magazins von Freitag, dem 19. Oktober finde ich in einem Artikel über Männer, Frauen, Machtstreben und Gleichberechtigung folgende, dramatische Passage: „…Versuche haben gezeigt, dass ein kleiner Junge, dem man Barbiepuppen schenkt, diesen Puppen die Beine ausreißt und aus dem Bein ein Spielschwert macht. Ein kleines Mädchen wiederum, dem ein Feuerwehrauto gegeben wurde, wickelte den Truck in ein Babytuch, wiegte ihn sanft und sang dabei: „Don’t worry, little truckie, everything will be alright.“ Und wenn ich beim Lesen daran erinnert wurde, wie mein kleiner zweieinhalbjähriger Sohn mir gestern den Pürierstab vorhält und laute Geräusche von sich ballert, die sich anhören wie „Feuer“, muss ich trotz verhaltender Einstellung zum stereotypen Schubladendenken, darüber grübeln, ob in den oben beschriebenen Verhaltensweisen nicht doch ein bisschen Wahrheit steckt oder doch nicht? Denn immerhin kümmern sich in einigen Ländern vorallem Frauen um die Geschicke der Politik, allerdings nicht mit dem Pürierstab.
cos





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Nostalgie im Kinderzimmer Kundenservice Social Media Rechtliches




* Nostalgie im Kinderzimmer – Überraschungspaket

Teilnahmebedingungen
 
  • An unserem Gewinnspiel nehmen Sie automatisch teil, wenn Sie am 12.05.2012 auf www.nostalgieimkinderzimmer.de eine Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 40 Euro tätigen.
  • Die Gewinner werden per E-Mail und/oder schriftlich informiert. Der Gewinnanspruch verfällt nach Ablauf von drei Monaten, wenn der Gewinner nicht ermittelbar ist oder wenn sich dieser nicht innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gewinns beim Veranstalter des Gewinnspiels meldet. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt über Nostalgie im Kinderzimmer.
  • Teilnahmeberechtigt: Das Gewinnspiel steht grundsätzlich jedem Besteller zur Verfügung. Nichtberechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel sind die Mitarbeiter von Nostalgie im Kinderzimmer, sowie deren Angehörige. Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht an Gewinnspielen teilnehmen. Bei Zuwiderhandlung besteht kein Anspruch auf Gewinnausschüttung.
  • Die Preise des Gewinnspiels können nicht getauscht, übertragen oder bar ausgezahlt werden.
  • Datenschutzhinweise: Der Teilnehmer erklärt sich mit der Registrierung damit einverstanden, dass Nostalgie im Kinderzimmer die Daten speichert und zu werblichen Zwecken im Rahmen dieser Aktion weiterverwendet. Eine Newsletterbestellung oder eine Nutzung der Daten über die Aktion hinaus erfolgt nicht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht. Den Namen, sowie den Wohnort darf Nostalgie im Kinderzimmer im Rahmen des Gewinnspiels zusammen veröffentlichen/nutzen, für andere Zwecke und außerhalb des Gewinnspiels werden die Daten nicht verwendet.
  • Der Gewinn: Die drei Gewinner erhalten jeweils ein Überraschungspaket im Wert von ca. 250 Euro.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.